Angelsee

Der Angelsee liegt auf einer Grundstücksfläche von ca. 2,4ha und ist zwischen 1,5 und 2,5m tief. Aufgrund der zentralen Lage in Jevenstedt an der Itzehoer Chaussee ist der See gerade für unsere jugendlichen Mitglieder gut zu erreichen.

 

In dem See sind folgende Fischarten anzutreffen:

Aal, Karpfen, Barsch, Brassen, Schleie, Rotaugen, Rotfedern, Hecht, Graskarpfen

 

Regeln

für das Angeln

am Pachtgewässer in Jevenstedt, Itzehoer Chaussee

 

  1. Alle Vereinsmitglieder erhalten die Erlaubnis, an dem Gewässer mit 2 Handangeln mit je einem Haken oder künstlichem Köder (z. B. Blinker, Wobbler) die Fischerei auszuüben. Die Benutzung anderer Fanggeräte  (z. B. Reusen, Senknetze) ist verboten. Die Vereinsmitglieder haben die  Angelerlaubnis bei Ausübung der Fischerei am Gewässer bei sich zu führen und auf Verlangen des Platzwartes, der Fischereiaufseher oder der Vorstandsmitglieder vorzuzeigen.

 

  1. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung einer erwachsenen Person die Fischerei ausüben.

 

  1. Jugendliche dürfen die Fischerei nur von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang ausüben, es sei denn, eine erwachsene Person ist anwesend.

 

  1. Gastkarten werden in der Regel nicht ausgegeben.

 

  1. Das Befahren und Verlassen des Grundstückes hat nur durch die Pforte an der Itzehoer Chaussee zu erfolgen. Die Pforte ist jeweils wieder zu schließen.

 

  1. Fahrzeuge jeder Art sind im vorderen Bereich des Grundstückes ordentlich abzustellen (eine Haftung wird vom Verein nicht übernommen). Das Abstellen von Fahrzeugen im Bereich der Zufahrt vor der Pforte ist nicht erlaubt.

 

  1. Das Befahren der Ufer und Böschungen mit Kraftfahrzeugen, Mofas, Fahrräder usw. ist nicht gestattet.

 

  1. Camping und offenes Feuer sind auf dem Grundstück verboten.

 

  1. Der Angelplatz  und das Gewässer sind stets sauber zu halten.

 

  1. Im Interesse der Anwohner haben sich die Anwesenden auf dem Grundstück ruhig zu verhalten. Ballspiele und dergleichen sind auf dem Grundstück nicht erlaubt.

 

  1. Das Angeln ist nur vom Ufer aus erlaubt. Von der Friedhofseite aus, darf nicht geangelt werden. Ein Anfüttern der Fische und das Angeln in einem ausgewiesenen Brut- und Schutzgebiet sind verboten.

 

  1. Es gelten die gesetzlichen und vom Verein festgelegten Mindestmaße. Das Mindestmaß des Karpfens beträgt 35 cm.

 

  1. Für Karpfen und Schleie ist der Fang auf je 3 Stück je Tag begrenzt.

 

  1. Von jedem Angler ist eine Fangliste über die im Gewässer gefangenen Fische zu führen und am Anfang des nächsten Jahres beim Vorstand abzugeben. Alle Fischarten sind einzutragen.

 

  1. Vom Vorstand ausgesprochene Angelverbote (z. B. bei Vornahme von Fisch-besatz) sind zu befolgen.

 

  1. Erwachsene Vereinsmitglieder dürfen Gäste an das Gewässer mitbringen. Jugendliche Mitglieder dürfen nur erwachsene Gäste mitbringen. Über Ausnahmen entscheidet der Platzwart. Die Gäste dürfen die Fischerei jedoch nicht ausüben und haben diese Regeln im Übrigen ebenfalls zu beachten.

 

  1. Ein vom Verein bestellter Platzwart wird das Grundstück regelmäßig (fast täglich) in den Monaten März bis Oktober aufsuchen. Seinen Anordnungen ist Folge zu leisten. Der Platzwart kann bei Verstößen gegen diese Regeln ein Platzverbot von bis zu einem Monat aussprechen. Weitergehende Ordnungs-maßnahmen werden gegebenenfalls vom Vorstand getroffen.